Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmann-
ausbildung Teil 1. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräte-
träger“ abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeu-
erwehrschulen durchgeführt.

Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Gesamtstundenzahl: 25
Bemerkung: Die Vorgaben der FwDV 7 sind zu beachten.

Die Ausbildung wird gemäß FwDV 2 durchgeführt



Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Gesamtstundenzahl: 25
Bemerkung: Die Vorgaben der FwDV 7 sind zu beachten.

Die Ausbildung wird gemäß FwDV 2 durchgeführt