Lehrgang "Truppführer"
Lehrgang „Truppführer“
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der
Gruppe oder Staffel.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.